Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Präambel
1.1. Fink Web GmbH, Etzersdorf 14, 8160 St. Ruprecht an der Raab, FN 618591 v, Österreich, (in der Folge „AUFTRAGNEHMER“), erbringt Leistungen im Bereich der individuellen Softwareentwicklung, Automatisierung für Kunden, bzw Websiteentwicklung sowie deren Wartung.
1.2. Auf eine geschlechterspezifische Differenzierung wird zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
2. Geltungsbereich
2.1. Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen AUFTRAGNEHMER und dem Kunden unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung. Davon abweichende Bedingungen des Kundens gelten nicht, es sei denn, der AUFTRAGNEHMER hat deren Geltung schriftlich (wobei E-Mail ausreichend ist) zugestimmt.
2.2. Sofern der Geschäftsabschluss nicht im Fernabsatz oder elektronisch (im Sinne des 4. Abschnittes des E-CommerceGesetzes) abgeschlossen wird, werden die AGB dadurch ein Bestandteil des Angebotes, indem auf diese referenziert wird und diese als integraler Bestandteil vereinbart werden.
2.3. Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im separaten Angebot durch den AUFTRAGNEHMER, sowie einem allfälligen Lastenheft. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des AUFTRAGNEHMERS.
2.4. Geschäfts- und Vertragssprache ist Deutsch.
3. Qualifikation des Vertragsverhältnisses
3.1. Im Zweifel ist davon auszugehen, dass der AUFTRAGNEHMER eine Dienstleistung im Sinne des § 1151 Abs 1 erster Halbsatz ABGB für den Kunden erbringt.
4. Sorgfaltspflichten
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sollte der Kunde den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er den AUFTRAGNEHMER unverzüglich darüber zu informieren.
4.2. Der Kunde hat sichere Passwörter zu verwenden und diese selbstständig und sicher aufzubewahren.
4.3. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung der (Entwicklungs- )Leistungen durch den AUFTRAGNEHMER gefährden oder beeinträchtigen (inklusive CyberAttacken) könnten.
4.4. Der Kunde darf die von AUFTRAGNEHMER angebotenen Leistungen ausschließlich bestimmungsgemäß in Anspruch nehmen.
4.5. Der Kunde wird vor Zurverfügungstellung von Daten zu Entwicklungszwecken Sicherheitskopien dieser Daten erstellen.
5. Zahlungsmodalitäten und Vertragsabschluss
5.1. Die Höhe des Entgelts ergibt sich jeweils aus dem Angebot des AUFTRAGNEHMERS. Die angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge.
5.2. Der AUFTRAGNEHMER ist an seine Angebote sieben Tage gebunden.
5.3. Die Angebote und Kostenvoranschläge des AUFTRAGNEHMERS sind ohne Gewähr und unverbindlich. Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt. Mündliche Auskünfte und Zusagen stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage welcher Art immer dar.
5.4. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, verrechnet der AUFTRAGNEHMER seine Leistungen nach tatsächlich erbrachtem Aufwand, wobei ein Stundensatz von EUR 120 (netto) zur Anwendung gelangt.
5.5. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Entgelt nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung wie folgt zur Zahlung fällig:
- 1/2 des vereinbarten Entgelts kann unmittelbar nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt werden;
- 1/2 des vereinbarten Entgelts kann unmittelbar nach Abnahme der Leistung in Rechnung gestellt werden.
5.6. Auslagen und Kosten für Inhalte, die der AUFTRAGNEHMER im Interesse des Kunden von Dritten beschafft (zB Lizenzkosten für Software, Entgelte für Webserver, Fotos für den Webshop) hat der Kunde gesondert unverzüglich nach Rechnungslegung zu ersetzen. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, einzelne Leistungen an Dritte zu vergeben bzw Third-Party-Komponenten einzusetzen. Diesbezüglich wird, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ein Service-Fee in Höhe von 15 % verrechnet, die der AUFTRAGNEHMER auf die Vergütung des Dritten aufschlägt.
5.7. Spesen dürfen gesondert verrechnet werden und müssen nicht gesondert angekündigt werden. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten. Der AUFTRAGNEHMER ist stets berechtigt, bei Reisen über 4 Stunden auf 1. Klasse zu fliegen und mit der Bahn immer in der „Business-Class“ zu reisen.
5.8. Sofern die Forderungen nicht binnen 14 Tagen bezahlt werden, wird der AUFTRAGNEHMER den gesetzlichen Verzugszins im Sinne des § 456 UGB ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 40,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden sowie darüber hinausgehende Betreibungskosten geltend gemacht werden (§ 458 UGB). Sofern trotz dritter Mahnung ein Zahlungsverzug bestehen sollte, ist der AUFTRAGNEHMER berechtigt, den Zugang zu Leistungen (Software; Website) einzuschränken oder zu sperren.
5.9. Der AUFTRAGNEHMER behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Post oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
5.10. Die Kosten für eine Sperrung und die eventuell darauffolgende Entsperrung trägt der Kunde.
5.11. Der AUFTRAGNEHMER behält sich das Recht vor, die vereinbarten Entgelte einmal jährlich an die Inflation anzupassen. Als Referenzwert gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website der Statistik Austria veröffentlichte österreichische Verbraucherpreisindex. Eine Preiserhöhung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Kosten für das Hosting der Software oder Website erhöhen. Die Entgelte erhöhen sich nach Maßgabe der Veränderung der in den letzten 12 Monaten veröffentlichten Indexzahlen zum Stichtag: Tag des Vertragsabschlusses.
5.12. Bei Aufträgen, die mehrere Meilensteine umfassen, ist der AUFTRAGNEHMER alternativ berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Meilensteine Rechnung zu legen.
6. Nutzungsrechte und Urheberhinweis, Leistungsumfang
6.1. Mit der vollständigen Bezahlung aller Entgelte und Auslagen räumt der AUFTRAGNEHMER dem Kunden das exklusive, inhaltlich, örtlich und zeitlich unbeschränkte Werknutzungsrecht (im Sinne des § 24 Abs 1 zweiter Satz UrhG) an den vertragsgegenständlich geschaffenen Werken ein. Klarstellend wird festgehalten: Der AUFTRAGNEHMER behält jedoch das Recht, allgemeine Entwicklungselemente wie Programmcodes, Scripts oder Lösungsansätze, die der AUFTRAGNEHMER nicht ausdrücklich im Auftrag des Kunden geschaffen hat oder als Vorarbeiten in den Auftrag einfließen, im Verhältnis gegenüber Dritten erneut einzusetzen. An diesen Elementen stehen dem Kunden keine Werknutzungsrechte zu.
6.2. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, die den Arbeitsergebnissen zugrunde liegenden allgemeinen Erkenntnisse, eingesetzten Verfahren, Methoden, Know-how und Zwischenergebnisse zu nutzen, zu bearbeiten, zu verbreiten und zu verwerten und in Folgeprojekte (auch mit Dritten) einzubringen.
6.3. Die Nutzung etwaiger Third-PartySoftware richtet sich ausschließlich nach den Lizenzbedingungen des diesbezüglichen Software-Herstellers.
6.4. Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Werke (Software; Website) selbst oder durch einen Dritten zu bearbeiten, zu ändern oder zu ergänzen. Der AUFTRAGNEHMER wird dem Kunden für diese Zwecke den Quellcode zur Verfügung stehen.
6.5. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist kein Benutzerhandbuch geschuldet.
6.6. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, sich als Urheber der von ihm geschaffenen Werke zu bezeichnen.
6.7. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist keine technische Dokumentation geschuldet.
6.8. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist keine Einschulung geschuldet.
7. Mitwirkungspflichten
7.1. Der Kunde ist dazu verpflichtet, den AUFTRAGNEHMER bei der Erstellung seiner Leistungen fortlaufend und im angemessenen Umfang zu unterstützen. Insbesondere hat er den AUFTRAGNEHMER die erforderlichen Informationen zu erteilen, Daten und Beschreibungen zu überlassen und seine Wünsche und Vorstellungen für die Erbringung der Leistung rechtzeitig und klar zu kommunizieren.
7.2. Der Kunde verpflichtet sich, das (gegebenenfalls) erstellte Pflichtenheft, den vorgelegten Strukturbaum, die Basisversion und Endversion der vereinbarten Leistungen ausführlich und gewissenhaft zu prüfen, Mängel unverzüglich (unter Beachtung der Bestimmungen der §§ 377 ff UGB) zu rügen und die geprüften Arbeitsergebnisse schriftlich (wobei eine E-Mail genügt) freizugeben. Er ist zur Freigabe verpflichtet, wenn die jeweils in der vorangehenden Entwicklungsphase festgelegten Vorgaben, Kriterien und Funktionalitäten im Wesentlichen erfüllt sind.
7.3. Der Kunde hat Änderungs- und Ergänzungswünsche ohne unnötigen Aufschub bekannt zu geben, um den damit verbundenen Aufwand für den AUFTRAGNEHMER so gering wie möglich zu halten.
7.4. Alle vom AUFTRAGNEHMER in der Software bzw auf der Website zu integrierenden Texte, Dateien, Bilder, Designs, Videos, Logos und sonstigen Inhalte hat der Kunde in einem gängigen Dateiformat und in der notwendigen Auflösung fristgerecht zu liefern.
7.5. Sofern vereinbarte Fristen aufgrund einer inadäquaten Mitwirkung des Kundens nicht eingehalten werden, trifft den AUFTRAGNEHMER kein Verschulden und kann ihm dies nicht vorgehalten werden.
7.6. Sollte für die Entwicklung der beauftragten Website oder Software die Offenlegung von Schnittstellen (API) notwendig sein, so hat dies der Kunde rechtzeitig mitzuteilen und dem AUFTRAGNEHMER gegebenenfalls die entsprechenden Rechte zur Nutzung dieser Schnittstellen, auf eigene Kosten, einzuräumen.
7.7. Die Vertragspartner werden bei der Abwicklung dieses Vertrages und bei der Leistungserbringung partnerschaftlich zusammenarbeiten und sich regelmäßig abstimmen.
8. Change Management
8.1. Der Kunde hat das Recht, Änderungen bis zur finalen Abnahme der Leistung zu begehren. Der AUFTRAGNEHMER ist nicht dazu verpflichtet, diese Änderungen umzusetzen.
8.2. Die gewünschten Änderungen müssen vom Kunden möglichst präzise (etwa in der Form eines Lastenheftes) beschrieben werden. Der AUFTRAGNEHMER wird darauf aufbauend ein Angebot erstellen.
8.3. Änderungswünsche werden, sofern nichts andere vereinbart wurde, nach Aufwand verrechnet. Vom Kunden verlangte Änderungen können dazu führen, dass Termine und das vereinbarte Budget nicht eingehalten werden und kann dieser Umstand dem AUFTRAGNEHMER nicht vorgeworfen werden.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die vom AUFTRAGNEHMER gelieferten Waren inkl. der digitalen Güter und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum des AUFTRAGNEHMERS. Dies gilt auch für geistiges Eigentum (zB Werknutzungsrecht an urheberrechtlichen Werken).
10. Leistungsstörungen
10.1. Der AUFTRAGNEHMER ist nicht verantwortlich, falls er seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis aufgrund von Umständen, die nicht von ihm oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, nicht nachkommen kann. Dies gilt unter anderem für die mangelnde Verfügbarkeit von Energie oder Telekommunikationsdienstleistungen sowie aufgrund höherer Gewalt.
10.2. Ist der AUFTRAGNEHMER durch höhere Gewalt (zB Naturkatastrophen, Epidemien, Black-Out) oder sonstige nicht vom AUFTRAGNEHMER zu vertretenden Umständen an der Einhaltung der Lieferfristen gehindert, wird der AUFTRAGNEHMER den Kunden ehest möglich darüber informieren. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer dieser Ereignisse.
11. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung
11.1. Die Haftung des AUFTRAGNEHMERS für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
11.2. Die Haftung ist im Falle der groben Fahrlässigkeit beschränkt auf die zweifache Höhe des gegenständlich maßgeblichen Auftragswertes (netto).
11.3. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
11.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung. Eine Inbetriebnahme wird als konkludente Abnahme qualifiziert.
11.5. Der Kunde muss seinen Rügeobliegenheit im Sinne des § 377 UGB spätestens binnen 14 Tagen ab Abnahme der vertragsgegenständlichen Leistung nachkommen.
11.6. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, Probleme anhand für den Kunden technisch, organisatorisch und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln zu umgehen („Workaround“). Der AUFTRAGNEHMER muss den Kunden vor der Durchführung des Workarounds informieren, es sei denn, es besteht Gefahr in Verzug.
11.7. Der AUFTRAGNEHMER gewährleistet eine Erreichbarkeit der von ihm eingesetzten Server und Dienstleistungen von 98% pro Jahr („Up-Time“). Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich von dem AUFTRAGNEHMER liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Der AUFTRAGNEHMER kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software bzw Website oder gespeicherter Daten dies fordern.
11.8. Angekündigte Wartungsarbeiten reduzieren die Up-Time im Sinne des Punktes 11.7. nicht.
11.9. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
11.10. Eine barrierefreie Konzipierung (von Websites und Software) im Sinne des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist nicht geschuldet.
11.11. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
11.12. Es wird darauf hingewiesen, dass, trotz Einhalt größter Sorgfalt, keine Fehlerfreiheit und absolute Sicherheit der entwickelten Software und Website gewährleistet werden kann.
12. Support
12.1. Der AUFTRAGNEHMER bemüht sich redlich, den Kunden bestmöglich im Sinne der nachstehenden Bestimmungen zu unterstützen.
Betriebszeiten
Der AUFTRAGNEHMER ist an Werktagen (Republik Österreich) zu folgenden Zeiten erreichbar:
- Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr (CET Zone)
- Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr (CET Zone)
Kommunikationswege
Sämtliche Mitarbeiter des Kundens können mit dem AUFTRAGNEHMER im Sinne eines „Single Point of Contact“ ausschließlich über folgende Kanäle einen Kontakt aufnehmen:
support@fink-web.com
+43 660 3602431
Reaktionszeiten
Auf Eingaben wird der AUFTRAGNEHMER binnen zwei Werktagen (reagieren. Zeiten außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit werden darin nicht eingerechnet. Wenn daher eine Eingabe kurz vor Ende der Arbeitszeit erfolgt, ist eine Beantwortung am übernächsten Werktag daher unter Umständen noch rechtzeitig in diesem Sinne.
Diese Regel gilt nicht im Falle eines ungewöhnlich hohen Aufkommens an Eingaben oder in Urlaubsmonaten (Juli und August sowie vom 24.12. bis 6.1.). In diesen Fällen kann die Reaktionszeit auch länger dauern.
12.2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden SupportLeistungen zu einem Stundensatz von EUR 120 (netto) nach Aufwand verrechnet. Im Zweifel sind Support Leistungen sämtliche Leistungen, die nicht dezidiert vom Angebot (und einer etwaigen Pauschale) erfasst sind und vom AUFTRAGNEHMER erbracht werden.
12.3. Aufwendungen für Support, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom AUFTRAGNEHMER entgeltpflichtig durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
13. Schad- und Klagloserklärung
13.1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er dem AUFTRAGNEHMER die erforderlichen Nutzungsrechte einräumen kann.
13.2. Der Kunde sichert zu, dass er alle für die Nutzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlichen Rechte (unter anderem Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Leistungsschutzrechte) an den von ihm bereitgestellten Informationen, Inhalten und Materialien besitzt. Er sichert auch zu, dass er gegenüber seinen Endkunden datenschutzkonform handelt. Der Kunde hält den AUFTRAGNEHMER von allen Ansprüchen Dritter (inklusive Behörden) frei, die diese aufgrund rechtswidrigen Verhaltens des Kunden gegenüber dem AUFTRAGNEHMER geltend machen. Dies schließt die Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung mit ein.
14. Ausschluss der Verantwortlichkeit
14.1. Die auf der Website oder in der Software im Auftrag des Kunden veröffentlichten Äußerungen und Inhalte spiegeln nicht zwingend die Meinung des AUFTRAGNEHMERS wider.
14.2. Den AUFTRAGNEHMER trifft keine Verpflichtung, auf der Website oder in der Software veröffentlichte Informationen auf ihre Rechtswidrigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen. Der AUFTRAGNEHMER nimmt keinen redaktionellen Einfluss auf die Inhalte der Website oder in der Software, er veranlasst diese Inhalte nicht, wählt sie nicht aus und verändert diese auch nicht.
15. Beiziehung von Subunternehmern
15.1. Der AUFTRAGNEHMER kann sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen nach § 1313a ABGB) bedienen.
16. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
16.1. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der AUFTRAGNEHMER wird den Kunden über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der Kunde hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des Kunden, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen.
17. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
17.1. Die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle (im Sinne des Art 4 Z 7 DSGVO) ist der Kunde. Der Kunde wird mit dem AUFTRAGNEHMER gegebenenfalls einen Auftragsverarbeitervertrag nach Art 28 DSGVO abschließen. Klarstellend wird festgehalten, dass dieser Auftragsverarbeitervertrag nur dann maßgeblich ist, wenn der AUFTRAGNEHMER personenbezogene Daten im Auftrag des Kundens verarbeitet.
17.2. Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses, gesetzlicher Verpflichtung und aufgrund überwiegend berechtigter Interessen im erforderlichen Ausmaß (Art 6 Abs 1 lit b, c und f DSGVO) erlaubt. Ansonsten ist AUFTRAGNEHMER und der Kunde wechselseitig verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände, Daten oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis (im Sinne des § 6 DSG) einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Datengeheimnis und zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. Der AUFTRAGNEHMER und der Kunde verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen.
17.3. Der AUFTRAGNEHMER informiert darüber, dass Daten des Kunden für Werbezwecke aufgrund berechtigter Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) verarbeitet werden können. Der Kunde ist berechtigt, einer Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
18. Referenzklausel
18.1. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden durch eine Referenz auf seiner Website auszuweisen. Er ist in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des Kundens sowie das erzielte Arbeitsergebnis heranzuziehen und auszuweisen. Dieses Recht besteht über das Vertragsverhältnis hinaus.
19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
19.1. Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UNKaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen.
19.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist sachlich zuständige Gericht in Graz, Österreich.
19.3. Erfüllungsort ist der Sitz des AUFTRAGNEHMERS.
20. Dauer des Vertragsverhältnisses
20.1. Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden beginnt mit Vertragsabschluss.
20.2. Die Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen ergibt sich aus dem Angebot. Bei Dauerschuldverhältnissen ist, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, das Vertragsverhältnis zum Ablauf dieser Laufzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündbar (wobei eine E-Mail ausreichend ist). Sollte keine fristgerechte Kündigung erfolgen, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere 12 Monate. Dazu ein Beispiel zur besseren Veranschaulichung: Es werden laut Angebot Hosting-Leistungen vom 1.6.2024 bis zum 1.6.2025 (1-Jahr Laufzeit) vereinbart. Wenn diese HostingLeistungen nicht spätestens bis zum 1.5.2025 gekündigt werden (ein Monat Kündigungsfrist), verlängert sich die Hosting-Leistung erneut vom 1.6.2025 bis zum 1.6.2026. Dies gilt auch für die folgenden Jahre.
20.3. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt beiden Parteien unbenommen.
20.4. Im Falle einer Vertragsbeendigung wird der AUFTRAGNEHMER die projektspezifischen Daten maximal drei Monate aufbewahren. Es liegt in der Verantwortung des Kundens, diese Daten rechtzeitig zu sichern.
21. Abwerbeverbot
21.1. Der Kunde wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AUFTRAGNEHMER zur Erbringung der Dienstleitungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der Kunde verpflichtet sich, für den Fall des Zuwiderhandelns an den AUFTRAGNEHMER eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, das der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AUFTRAGNEHMER erhalten hat, zu bezahlen.
22. Projektabbruch
22.1. Im Fall der Kündigung ist der Kunde berechtigt, die vom AUFTRAGNEHMER bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen auf eigene Kosten selbst oder durch einen Dritten weiterentwickeln zu lassen. Der Kunde hat dem AUFTRAGNEHMER sämtliche bis zum Ende des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen in der Höhe des Wertes der bisherigen Leistungen abzugelten. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, seine Leistungen bis zur deren vollständiger finanzieller Abgeltung zurückzubehalten.
23. Sonstiges
23.1. Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt.
23.2. Abänderungen dieser Bedingungen sowie Ergänzungen zu diesen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und gezeichnet sind (davon bleibt die Regelung betreffend Abänderung der AGB im Sinne des Punktes 16 unberührt).
23.3. Der AUFTRAGNEHMER empfiehlt dem Kunden diese AGB dauerhaft zu speichern.
Stand: 11. Juni 2024